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Steuercodes steuern, wie Rechnungen in der Buchhaltung und im Reporting verarbeitet werden.
Sie definieren insbesondere:
  • die steuerliche Behandlung (z. B. Standard, reduziert, steuerfrei, Reverse-Charge)
  • den Steuersatz (z. B. 20 %, 13 %, 10 %)
  • den Anwendungsfall (in ibana aktuell vor allem für Eingangsrechnungen)
Ein Steuercode ist damit nicht nur ein Label, sondern eine fachliche Regel für die korrekte Verbuchung.

Warum Steuercodes wichtig sind

Ohne klare Steuercodes entstehen schnell Fehler bei:
  • Steuerberechnung
  • Vorsteuer-/Umsatzsteuer-Logik
  • Exporten in Buchhaltungssysteme
  • Auswertungen und Abschlussarbeiten
Ziel ist, dass die steuerliche Logik konsistent ist, unabhängig davon, ob die Rechnung manuell oder automatisiert verarbeitet wird.

Hauptfälle einfach erklärt

Standard

Der normale Steuersatz für übliche steuerpflichtige Leistungen. Beispiel (AT):
Eingangsrechnung mit 20 % USt.

Reduziert

Ein ermäßigter Steuersatz für bestimmte Leistungen oder Güter. Beispiel (AT):
Eingangsrechnung mit 13 % oder 10 % USt.

Steuerfrei (Exempt)

Leistung ist steuerfrei, daher kein auszuweisender Steuerbetrag. Beispiel (AT):
Bestimmte steuerfreie Leistungen gemäß gesetzlicher Regelung.

Nullsteuersatz (Zero-Rated)

Steuersatz ist 0 %, die Leistung bleibt aber im steuerlichen System als steuerbarer Fall geführt. Hinweis:
Nullsteuersatz und steuerfrei sind fachlich nicht identisch, auch wenn beide oft mit 0 % erscheinen.

Reverse-Charge

Die Steuerschuld geht auf die Leistungsempfänger-Seite über.
Auf der Rechnung steht häufig 0 %, in der Buchhaltung wird aber ein lokaler Steuersatz benötigt.
Beispiel (AT):
Reverse-Charge-Fall mit lokalem Satz 20 %.

IG-Erwerb

Innergemeinschaftlicher Erwerb innerhalb der EU.
Auch hier steht auf der Rechnung häufig 0 %, für die Verbuchung wird jedoch der lokale Satz benötigt.
Beispiel (AT):
IG-Erwerb mit lokalem Satz 20 %, 13 % oder 10 %.

Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT)

Steuerfall im Import-Kontext mit eigener Behandlung abhängig vom Prozess und Belegfluss.

Österreich-Beispiel: Warum Satz + Behandlung gemeinsam nötig sind

Für normale inländische Rechnungen reicht oft:
  • Behandlung: Standard
  • Satz: 20 %
Für Reverse-Charge und IG-Erwerb reicht das allein nicht, weil:
  • die Rechnung oft mit 0 % vorliegt
  • die Buchhaltung trotzdem den korrekten lokalen Satz benötigt
Deshalb ist in ibana der Steuersatz direkt am Steuercode hinterlegt.